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Stromanschluss an Hifi-Geräten
Als Werkstatt müssen wir ja bei jedem Gerät eine VDE-Prüfung vornehmen und schauen, ob da alles korrekt ist.
Nun gibt es aber Geräte, wie die Technics Endstufe SE-A50 als Beispiel, die hat ein Brillenkabel von Werk aus. Der Brillenkabelstecker ist bis 2,5A zulässig, macht hierzulande etwa 575 Watt (bei 230V). Diese Endstufe nimmt aber bis zu 950 Watt aus dem Netz auf! Auf der Einbaubuchse in der Rückwand, auf der Kupplung, die hinten ins Gerät kommt und auf dem Euro-Netzstecker, der in die Steckdose kommt steht jeweils max. 2,5A - der maximale Strom liegt aber über 4 A - weshalb ist so etwas zulässig?? Müsste man das als Werkstatt nicht umbauen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als "freie Werkstatt" die Pflicht hat, solche Einbaubuchsen zu ersetzen, sobald so ein Gerät wegen einer Durchsicht etc. gebracht wird.
Zwar kann man den Kunden wohl darauf aufmerksam machen, aber Fakt ist, dass die Geräte (wenn auch vor 30 Jahren) hierzulande völlig legal genau so vertrieben wurden.
Wie gesagt....Ich kann es mir nicht vorstellen, und ein Kunde wird nicht immer davon begeistert sein, dass sein Gerät diesbezüglich verändert wird, und er dafür auch noch bezahlen soll, denn kostenlos macht das natürlich niemand.
Man kann es "für sich selbst" entscheiden, und dann in Auftrag geben, oder selber machen, sofern man die Ausbildung hat.....Wenn man sie nicht hat, kann man es ebenfalls selbst machen. Zumindest wird es fast immer so praktiziert. ;)
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es mit irgendeiner "Institution" (Versicherung etc) ggf. Probleme geben wird, wenn man den Technics so belässt, wie er ist.
Da sollte wirklich der Berufsverband helfen können, denn die Welt hat sich weiter gedreht, was die Haftung seitens gewerblicher Anbieter angeht.
Die einzige Variante, die ich sehe, ist dem Kunden mitzuteilen, dass das Gerät reparierbar ist, der Kostenvoranschlag dafür wie folgt ist, aber dann das Gerät in der Ausgangsprüfung durchfallen wird. Die Konsequenz ist damit, das Gerät ist heile darf aber nicht in Betrieb genommen werden. Der Satz kommt dann auch so in die Rechnung und ich würde das auch hinten auf das Gerät kleben und auch an den Stecker mit einem Bapperl kenntlich machen: Gerät entspricht nicht der VDA ´was auch immer´ Inbetriebnahme nicht erlaubt.
Als Alternative kommt dann ein optionaler Zusatzbeitrag in den Kostenvoranschlag als zusätzliches Angebot, dass mit einem Umbau im Bereich des Anschlußkabels eine Änderung vorgenommen werden kann und damit darf das Gerät dann wieder in Funktion genommen werden - es ist dann allerdings nicht mehr im Originalzustand und - so verstehe ich es gerade - auch nicht mehr in den Originalzustand rückbaubar.
Jeder Betrieb der elektrisch betriebene Geräte instandsetzt ist dazu verpflichtet am Ende der Instandsetzungsarbeiten eine Prüfung des Gerätes auf Einhaltung der VDE 0701 Teil 1 und 240 vorzunehmen. Dies muss der Betrieb eindeutig dokumentieren, entweder auf der Rechnung oder durch Aufkleben eines Prüfsiegels (mit Zeitpunktkennzeichnung) am Gerät. Dies machen wir natürlich an jedem Gerät, weshalb z.B. alle Importgeräte (sofern diese mit 220-240V betrieben werden) ein neues, doppelt isoliertes Netzkabel erhalten und bei dem evtl. vorhandene US-Steckdosen an der Rückwand still gelegt werden - da beides die VDE 0701 nicht erfüllt. Bei Geräten die mit 100V oder 115V betrieben werden (an stepdown-Trafos) erfolgt der Hinweis, dass dieses Gerät nicht die VDE 0701 erfüllt und der Betrieb daher auf eigene Gefahr erfolgt. Verbieten dürfen wir den Betrieb nicht, das würden auch niemals wollen.
Ich habe jetzt nochmal genau nachgeschaut. Allgemein sind Einbaustecker Norm C8 nur bis maximal 2,5A zulässig, es gab aber auch welche, die bis 5A zulässig waren und dann dürfen diese auch nur mit speziellen Kabeln, die ebenfalls bis 5A zulässig waren, betrieben werden. Solche Netzkabel wurden seinerzeit für die Endstufen mitgeliefert. Damit ist das Konstrukt wohl doch zulässig.
Ich halte es dennoch für gefährlich, da ständig die Gefahr besteht, dass ein "normales C7-Kabel" verwendet wird, was dann nur für 2,5A zulässig ist, da es aber passt, für "richtig" (zulässig) gehalten wird.
gewerblicher Geraffelrestaurator - arbeitet seit 1969 in der Hifi-Branche
Zitat
...dass dieses Gerät nicht die VDE 0701 erfüllt und der Betrieb daher auf eigene Gefahr erfolgt.
So würde ich es auch machen. Z.B. bei 100V Japanern oder eben solchen Fällen wie dem Technics.
Mehr aber auch nicht.
Als ich noch getunte Autos fuhr, haben Werkstätten nicht selten auf der Rechnung vermerkt, dass die Reifengrößen nicht eingetragen sind, oder die Abgasanlage nicht den Vorschriften entspricht.
Das war´s dann auch...Bezahlt und "tschüss" ;)
Sie taten nur ihre Pflicht.
Schneller Auszug:
Zitat
Was ist der Geltungsbereich der neuen VDE 0701?
Die VDE 0701 wird bei der Prüfung von Betriebsmitteln bzw. Geräten angewendet, die über einen Stecker (TYPA) steckbar oder fest angeschlossen sind. Das gilt für Bemessungsspannungen > 25 V AC/60 V DC bis 1.000 V AC/1.500 V DC und Bemessungsströmen bis max. 63 A.
Die VDE 0701 gilt nicht für
Prüfungen, die in Produkt- und Sicherheitsnormen festgelegt sind
Geräte und Betriebsmittel, die Bestandteil einer festen elektrischen Installation sind
Ladestationen für Elektromobilität
Antriebe
Geräte für EX-Bereiche oder Bergbauanwendungen
medizinische Geräte
Lichtbogenschweißgeräte
Audio-, Video-, Informations- und Kommunikationstechnik und -ausrüstung
Netzteile
programmierbare Logik-Controller (SPS) und unterbrechungsfreie Stromversorger (USV)
Die VDE 0701 gilt für Prüfungen nach Reparaturen und Instandsetzungen, nicht für Wiederholungsprüfungen. Diese Anforderungen regelt die VDE 0702.
Bin noch unterwegs, könnt ihr ja grad mal nachschauen…
Ohne irgendwas nachgelesen zu haben, vermute ich, daß es sich ähnlich verhält wie bei Schaltanlagen - wenn das fertige Produkt die in der gültigen Norm geforderten Prüfungen schafft - darf es so vertrieben werden - egal ob eine darin enthaltene Einzelkomponente eigentlich von ihrem Job überfordert ist.
@MacMax
Die VDE0702 hat die Gebiete der (inzwischen alten) VDE0701 übernommen, dies geschah im Jahr 2022, es galt noch eine Nachfrist bis September 2023 für die VDE0701. Die neue DIN EN 50678 regelt dies nun alles, es wird nach Wiederholungsprüfungen und Prüfungen nach einer Reparatur getrennt geregelt. Die Ziffern haben sich verändert, der Inhalt im Prinzip aber nicht. Dennoch, vielen Dank für den HInweis. VDE0701 ist inzwischen veraltet...
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